Brandschutz
Als Brandschutz bezeichnet man die
Maßnahmen zur Vorbeugung oder Abwehr jeglicher unerwünschter Brände, von Feuer
oder von Rauchentwicklung, die Maßnahmen zur Verhinderung von Brandausbreitung
oder Maßnahmen der Löscharbeiten und Rettung von Leben. Zum Bereich des
vorbeugenden Brandschutzes gehören der bauliche Brandschutz, der
anlagentechnische Brandschutz oder der organisatorische Brandschutz. Der
abwehrende Brandschutz tritt erst in Kraft, wenn der vorbeugende Brandschutz in
Teilen oder ganz versagt hat. Zum baulichen Brandschutz gehört der Einsatz von
feuerschutzsicheren Baustoffen und Bauteilen, geregelter Brandschutz in
Industriebauten,
Fluchtwegplanungen und der Einbau von Löschanlagen
in Gebäuden. Zu den Aspekten brandschutzsicherer baulicher Maßnahmen gehören
das Brandverhalten von Baustoffen, Feuerwiderstand der Bauteile, Aufteilung der
Gebäude in Brandabschnitte durch Brandwände und Brandschutztüren,
die Planung von Fluchtwegen oder die aktive Brandbekämpfung durch Sprinkler,
sowie der Einsatz von Notbeleuchtung,
Brandmeldeanlagen
und Feuermelder bzw. Feueralarmsysteme. Im Detail können im Innenausbau
Brandschutzplatten für Innenwände, Brandschutzklappen, Brandschutzanstriche,
feuerhemmendes Sicherheitsglas und Brandschutzglas bzw. Brandschutzverglasungen
vorkommen.
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